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Was versteht man unter einem Campervan?

Die Begeisterung für umgebaute Fahrzeuge hält seit mehreren Jahren ungebrochen an und ist Ausdruck der Sehnsucht nach Freiheit und Autonomie: Einfach losfahren, wann immer es einen packt, wohin man gerade will, ohne sich darum kümmern zu müssen, eine Unterkunft zu buchen.. Aber was ist eigentlich genau ein Campervan? Welche administrativen Formalitäten sind zu erledigen?
In diesem Leitfaden von Antilope Van erfahren alles, was Sie wisssen müssen!
Schlafen im eigenen Auto? Ja, aber nicht nur.
Die ersten Wohnwagen waren bereits Ende des 19. Jahrhunderts auf der Straße anzutreffen. Die Idee, das eigene Auto nicht nur für die Fahrt zu nutzen, sondern auch darin zu übernachten, kam jedoch erst in der Zeit des Wirtschaftsbooms auf, vor dem Hintergrund zunehmender Demokratisierung des Automobils und steigenden Lebensstandards. Übernachten, wo es einem gefällt, Kosten reduzieren, die Fahrt als zentrales Element des Urlaubs, der Weg wird zum Ziel… diese neue Einstellung hat seither immer mehr Anhänger gefunden. In den 50er-Jahren, der Anfangszeit dieses neuen Trends, kamen zunächst die ersten Dachzelte heraus. Bald reichte dies den Abenteurern der ersten Stunde jedoch nicht mehr aus. Sie wollten mehr: Übernachten, aber auch eine Waschgelegenheit, eine Kochmöglichkeit, Strom, Heizung… Nach und nach kamen zur anfänglichen Grundausstattung also Duschen, Kücheneinrichtungen und in den letzten Jahren zunehmend chemische oder Trockentoiletten, Fernsehantennen und Internetanschlüsse hinzu. Ausgebaute Fahrzeuge wie Wohnmobile, umgebaute Transporter, Kastenwagen oder Campervans haben sich im Laufe der Zeit zu echten Häusern auf Rädern entwickelt, Lebensräumen, die mit allem erdenklichen Komfort ausgestattet sind.
Unsere Campervans von Antilope Van sind nicht nur voll ausgestattet, sondern kommen auch mit umfassender Garantie.
Ist gesetzlich definiert, was unter einem Campervan zu verstehen ist?
Paradoxerweise wird im französischen Recht nicht wirklich definiert, was ein Campervan oder ein „umgebautes Fahrzeug“ ist. Aus rechtlicher Sicht stellt vielmehr die Frage, welche Art von Anpassungen und welche Umbauten am ursprünglichen Fahrzeug vorgenommen wurden. Wenn die Umbauten dazu geführt haben, dass das Fahrzeug nicht mehr dem Homologationsnachweis entspricht, d. h. die eigentliche Konstruktion des Trägerfahrzeugs, verändert wurde, ist für die Ausstellung des Fahrzeugsbriegs eine sogenannte Zulassung für Sonderfahrzeuge erforderlich. Mit dieser Zulassung soll vor allem sichergestellt werden, dass das Fahrzeug alle Sicherheitsvorschriften für den Straßenverkehr erfüllt. Wir empfehlen Ihnen, sich zu diesem Thema auch den Leitfaden für die Zulassung als Sonderfahrzeug anzusehen.
Wurden keine wesentlichen Änderungen vorgenommen, ändert sich auch die eigentliche Funktion des Fahrzeugs nicht und der Transporter, in dem Sie ein paar Staukästen und eine Schlafgelegenheit untergebracht haben, bleibt vor dem Gesetz weiterhin ein Nutzfahrzeug. Er gilt nicht als „ausgebaut“ und benötigt daher auch keine spezielle Zulassung.
Campervans - Einteilung in zwei große Fahrzeugkategorien.
Diese gesetzliche Unterscheidung erlaubt also die Einteilung in zwei Arten von Campervans oder ausgebauten Transportern:
- Vans mit leicht demontierbarer Ausstattung und ohne Gasinstallation. Solche Fahrzeuge werden als modular bezeichnet und behalten ihre ursprüngliche Klassifizierung bei, in der Regel als Nutzfahrzeug. Dies wird im Fahrzeugschein mit einem entsprechenden Vermerk angegeben. In diesem Rahmen bietet Ihnen unser Flex 3 optimalen Komfort für 3 Reisende, mit zahlreichen Ausstattungen, die sich in maximal 15 Minuten ausbauen lassen!
- Vans mit dauerhaft montierter Ausstattung, die nicht zur Demontage bestimmt sind. Solche Transporter oder Kastenwagen bieten maximalen Komfort und verfügen in der Regel über einen Gas- und Wasserkreislauf, fest installierte Ausrüstungen usw. Ein Vermerk im Fahrzeugschein weist solche Vans als Sonderfahrzeuge aus, die einer speziellen technischen Kontrolle unterzogen werden müssen. Unser Modell Flex 5 wurde so konzipiert und ausgestattet, dass jede Reise zu einem unvergesslichen Erlebnis wird.
Welche besonderen Formalitäten müssen Sie als Besitzer eines Campervans erledigen?
Als Besitzer eines Campervans obliegen Ihnen folgende besonderen administrativen Pflichten: Zulassung des Fahrzeugs, technische Kontrolle und Versicherung.
- Wenn Sie sich dafür entscheiden, einen Campervan bei einem Fachmann zu kaufen, oder wenn Sie ein modulares Fahrzeug erwerben, müssen Sie sich nicht um Zulassung als Sonderfahrzeug kümmern. Wenn Sie sich dafür entscheiden, Ihren Transporter selbst auszubauen, müssen Sie, wie vorausgehend beschrieben, eine Zulassung als Sonderfahrzeug beantragen.
- Im Rahmen der technischen Kontrolle ist für modulare Fahrzeuge eine zusätzliche Abgasuntersuchung vorgeschrieben. Als Sonderfahrzeuge zugelassene Vans müssen eine spezielle technische Kontrolle durchlaufen.
- Für die Versicherung ist es wichtig, dass Sie Ihrem Versicherer eventuelle Umbauten am Fahrzeug vollständig melden. Weitere wertvolle Hinweise zur Versicherung eines Campervans finden Sie in unserem Leitfaden zu diesem Thema. Wenn Ihr Fahrzeug ein zulässiges Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen hat, gilt es als Lastwagen.