Technische Kontrolle Ihres Campervans

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Hauptuntersuchung, Zulassungsprüfung für Sonderfahrzeuge, spezifische Abgasuntersuchung – Campervans müssen eine ganze Reihe von Pflichtkontrollen bestehen. Je nach Art Ihres Fahrzeugs sind gelten eventuell unterschiedliche Verpflichtungen.

Um bei all dem klaren Durchblick zu behalten, finden Sie alles, was Sie wissen müssen, in diesem erläuternden Leitfaden von Antilope VAN.

TÜV für einen Campervan mit serienmäßiger Ausstattung

Dies ist sicherlich der einfachste Fall, in dem Sie sich eigentlich keine Fragen stellen müssen, da die Funktion des Fahrzeugs bereits bei der Herstellung festgelegt wird. Hier handelt es sich um Fahrzeuge mit Originalausstattung, eingebaut vom ursprünglichen Verkäufer. Der Fahrzeugschein trägt in diesem Fall die Bezeichnung Sonderfahrzeug zGG <3,5 Tonnen. Solche Campervans werden aus rechtlicher Sicht als Wohnmobile betrachtet. Sie müssen daher bei der Hauptuntersuchung die gleichen Verpflichtungen erfüllen wie ein Wohnmobil.

Das gilt auch für unseren 5-Sitzer-Campervan, den Flex 5, der über eine Zulassung als Sonderfahrzeug verfügt.

Die erste Hauptuntersuchung des Fahrzeugs steht nach 4 Jahren an und muss innerhalb der 6 Monate vor Ablauf dieser Frist durchgeführt werden. Maßgeblich ist das Datum der Erstzulassung, das im Fahrzeugschein eingetragen ist. Sollten erhebliche oder gefährliche Mängel festgestellt werden, kann – nach erfolgter Reparatur – eine Nachuntersuchung erforderlich sein. Die anschließenden Hauptuntersuchungen sind alle 2 Jahre fällig, immer ab dem letzten Untersuchungstermin, wie bei jedem anderen Auto auch.

Die HU wird bei den gleichen zugelassenen Prüfstellen durchgeführt wie bei Pkws und, ebenfalls wie bei Pkws, können Sie die Prüforganisation frei wählen. Die Überprüfung umfasst wie auch für andere Fahrzeuge 133 Kontrollpunkte. Allerdings ist sie für Sonderfahrzeuge rund 20 % teurer.

Technische Kontrolle für selbst ausgebaute Campervans

In diesem Fall geht es um Fahrzeuge, die nach der Erstzulassung ausgebaut wurden. Meist handelt es sich dabei um zuvor als Nutzfahrzeuge eingesetzte Transporter, die im DIY-Verfahren oder von einer beauftragten spezialisierten Firma ausgebaut wurden. Hier sind mehrere Situationen zu unterscheiden.

Der Van hat seine Zulassung als Sonderfahrzeug erhalten

Ihr Transporter wurde zu einem Wohnmobil umgebaut und die vorgenommenen Umbauten sind dauerhaft. Sie haben alle Hürden auf dem Weg zur Zulassung als Sonderfahrzeug genommen, von der Konformitätsbescheinigung für ein bewohnbares Freizeitfahrzeug, ausgestellt von einer der beiden Organisationen auf dem Markt (Veritas und Qualigaz), bis hin zur endgültigen Zulassung bei der DREAL (Directions Régionales, de l’Environnement, de l’Aménagement et du Logement). In diesem Fall unterliegt Ihr Fahrzeug der gleichen technischen Kontrolle wie ein Wohnmobil. Es gelten die gleichen Bestimmungen wie für serienmäßig zugelassene Sonderfahrzeuge aus dem vorausgehenden Fall. Wenn Sie mehr über die Zulassung eines Campervans als Sonderfahrzeug erfahren möchten, sehen Sie sich auch folgenden Leitfaden von Antilope VAN an: Zulassung als Sonderfahrzeug

Ihr Van benötigt keine Zulassung als Sonderfahrzeug

Dies ist der Fall bei Campervans mit Modulausbau. Um die Anforderungen zu erfüllen, müssen die Ausbauelemente schnell demontiert werden können und dürfen keine Gasanlage enthalten. Außerdem darf die Konstruktion des Fahrzeugs nicht verändert worden sein. In diesem Fall behält Ihr Campervan aus Sicht der gesetzlichen Regelungen seinen ursprünglichen Status als Nutzfahrzeug bei. Im Fahrzeugschein wird Ihr Van folglich als Nutzfahrzeug ausgewiesen.

Unser Modell Flex 3, unser 3-Sitzer-Campervan, erfüllt diese Anforderungen.

Für diese Campervans schreibt das technische Kontrollverfahren einen zusätzlichen Schritt vor. Zunächst einmal muss das Fahrzeug die standardmäßige Hauptuntersuchung bestehen, wie sich auch für alle Pkws vorgeschrieben ist. Die HU steht 4 Jahre nach der Erstzulassung an und muss innerhalb der 6 Monate vor Ablauf dieser Frist durchgeführt werden. Die anschließenden Hauptuntersuchungen sind alle 2 Jahre fällig, immer ab dem letzten Untersuchungstermin. Bei jeder HU kann eine Nachuntersuchung erforderlich sein. Eine weitere Pflicht besteht darin, den CO2-Ausstoß des Vans messen zu lassen. Diese Abgasuntersuchung muss erstmalig 1 Jahr nach der ersten HU durchgeführt werden, und zwar innerhalb der zwei Monate vor dieser Frist. Nach der ersten HU nach 4 Jahren muss der Campervan also jährlich geprüft werden: abwechselnd fällt in einem Jahr die Abgasuntersuchung an, im nächsten Jahr die übliche Hauptuntersuchung.

Das Fahrzeug sollte als Sonderfahrzeug zugelassen sein, ist es aber nicht

Diese Situation ist alles andere als ideal und bringt vielschichtige Probleme mit sich. Sie haben Ihren Van zu einem echten Wohnmobil umgebaut, mit eingebautem Schlafplatz, einem Tisch, Sitzgelegenheiten, Küche (Gas und Strom) und Schränken, Sie haben aber keine Zulassung als Sonderfahrzeug erhalten oder möglicherweise keinen entsprechenden Antrag gestellt. Denken Sie daran, dass die Zulassung als Sonderfahrzeug in diesem Fall zwingend vorgeschrieben ist, in erster Linie um sicherzustellen, dass das umgebaute Fahrzeug für Sie und Ihre Mitfahrer im Straßenverkehr keine Gefahr darstellt. Wenn Sie den Ausbau unterschlagen, gehen Sie ein sehr hohes Risiko ein – aus rechtlicher Sicht, im Hinblick auf Ihre Versicherung und vor allem für Ihre Sicherheit.

Wie sieht es in dieser Situation mit der technischen Kontrolle aus? Es liegt auf der Hand, dass das Fahrzeug die begehrte Prüfplakette nicht erhält, wenn es mit seiner gesamten Ausstattung vorgefahren wird. Um die HU zu bestehen, müssen Sie also alles ausbauen und Ihren Transporter wieder in seinen ursprünglichen Zustand als Nutzfahrzeug zurückversetzen. Am besten erkundigen Sie sich bei einer anerkannten technischen Prüfstelle nach näheren Einzelheiten, da bei der Demontage unterschiedliche Anforderungen bestehen können. Allerdings kann der Prüfer selbst nach Demontage aller Einrichtungselemente die Prüfung des Fahrzeugs in diesem Zustand verweigern, insbesondere wenn der Aufbau verändert wurde und nicht mehr dem Homologationsnachweis des Herstellers entspricht (Tür- und Fensteröffnungen, Lastverteilung usw.). Hierbei handelt es sich um Änderungen, die vom Hersteller genehmigt werden müssen.

Wenn die technische Prüfstelle bereit ist, Ihr Fahrzeug zu prüfen, wird eine HU gemäß den Anforderungen an ein herkömmliches Nutzfahrzeug durchgeführt, wie weiter oben näher beschrieben.

Technische Kontrolle für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen

Dieser letzte Fall ist sehr speziell und betrifft nur sehr wenige Campervans. Wenn das Fahrzeug ein zulässiges Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen hat, wird es als Lkw eingestuft. Dies bedingt die Durchführung der HU in einem speziellen, zugelassenen Prüfzentrum, das auch für Lkws ausgelegt ist. Die Liste der Prüfpunkte ist erheblich länger und das Fahrzeug muss jährlich vorgefahren werden.

Nachdem erfolgreicher technischer Kontrolle wird die blaue Plakette an der Windschutzscheibe angebracht. Jetzt haben Sie für mindestens ein Jahr Ruhe und können mit ruhigem Gewissen losfahren!

Sie möhten mehr über unsere Campervans wissen? Nehmen Sie einfach Kontakt mit unserem Team auf!

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